16 April

Das müssen Immobilienkäufer und -verkäufer 2021 beachten

Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig das eigene Zuhause ist, und den Wunsch nach eigenen vier Wänden mit ausreichend Platz zum Wohnen, Leben und Arbeiten verstärkt. Für eine langfristig sichere Immobilienentscheidung steht vor dem Kauf die Information – wer weiß, was zu beachten ist, und welche neuen Regelungen den Schritt zum Wohneigentum leichter machen können, ist klar im Vorteil.

Zunächst muss ein Investment im sechsstelligen Bereich sorgfältig geplant werden. Sinnvoll ist hier, mit dem Experten eine detaillierte Finanzierungsplanung aufzustellen, bei der Eigenkapitalanteil, Darlehen, Tilgung und mögliche Förderungen einbezogen werden. Da es zahlreiche Möglichkeiten für die Immobilienfinanzierung gibt, wird eine solide Berechnung immer individuell auf die persönliche Situation abgestimmt. Diese bezieht alle Faktoren ein – z. B. Kosten und Laufzeit, Zinsen und Tilgung, Ersparnisse und Versicherungen, Bausparverträge und Baukindergeld, mögliche Förderdarlehen der KfW oder von staatlicher Seite – und stellt sicher, dass die Finanzierung zu den eigenen finanziellen Möglichkeiten passt. Was jetzt für Käufer wichtig ist:

Wohnungsbauprämie
Gut zu wissen: Seit Januar dieses Jahres gelten veränderte Einkommensgrenzen für die staatliche Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen. Ehepaare, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 70.000 Euro (zuvor 51.200 Euro) und einen maximalen Sparbetrag von monatlich 1.400 Euro (zuvor 1.024 Euro) nachweisen, profitieren: Sie erhalten eine Förderung von 10 Prozent (zuvor: 8,8 Prozent).

Baukindergeld
Den Stichtag 31. März 2021 ist ebenfalls wichtig: Wer bis dahin einen notariell beglaubigten Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet, kann bei der KfW Anspruch auf Baukindergeld anmelden. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 12.000 Euro pro Kind und wird in zehn Jahresraten ausgezahlt. Die Gehaltsobergrenze für das Baukindergeld pro Haushalt liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Neuregelung bei Maklerkosten
Damit private Immobilienkäufer entlastet werden, werden die beim Kauf von Haus oder Wohnung anfallenden Kosten für den Makler zukünftig von Käufer und Verkäufer getragen. Der Käufer kann mit der Zahlung warten, bis der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat.


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