07 Juli

Das „Sowohl-als-auch-Prinzip“ – die wohnungspolitische Reform-Agenda des IVD.

Brückenbauer und Mediator für die Politik sein, konkrete Lösungsansätze aufzeigen, den Immobilienmarkt transparent machen, Vertragsfreiheit und privates Eigentum erhalten sowie für einen Ausgleich von Interessen zwischen Mietern, Vermietern, Käufern, Verkäufern und Kommunen sorgen – dafür setzt sich der Immobilienverband Deutschland IVD u.a. ein.

Mit dem „Sowohl-als-auch-Prinzip“ hat der Verband in enger Zusammenarbeit mit vielen seiner Mitglieder, renommierten Wissenschaftlern und Experten eine immobilienpolitische Reform-Agenda erarbeitet. Hierbei werden scheinbare Interessenskollisionen wie Eigentum und Klimaschutz, Eigentum und Altersvorsorge, Eigentum und Mieterschutz, Gemeinwohl und Wohlstand, Klimaschutz und Sozialverträglichkeit sowie Verdichtung und Dezentralisierung zu einer produktiven Koexistenz zusammengeführt. Herausgekommen ist eine hochinteressante Agenda mit spannenden Analysen, vielen Praxis-Beispielen und intelligenten Vorschlägen zur z.B. Steigerung der Eigentumsquote in Deutschland, Absicherung der sozialen Wohnraumversorgung oder Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich.

Wir wollen an dieser Stelle nur einen kleinen Einblick in die Agenda geben – die ausführliche Lektüre lohnt sich in jedem Fall!

Eigentum und Altersvorsorge: Der IVD macht deutlich, dass die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum einen spürbaren Beitrag gegen Altersarmut in Deutschland leisten und damit die sozialen Sicherheitssysteme deutlich entlasten könnte. Umfragen haben ergeben, dass die Hälfte bis zu zwei Drittel der Mieter in Deutschland lieber im Wohneigentum leben möchte.

Wirkungsvolle Maßnahmen zur Steigerung der Eigentumsquote hat der IVD in seiner aktuellen Agenda herausgearbeitet. Möglich wäre z.B. ein zusätzliches Bürgschaftsprogramm für den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum, wie es der letzte Koalitionsvertrag vorgesehen hat. Vor allem jüngere und ältere Haushalte mit niedrigem Einkommen könnten davon profitieren. Auch Kreditprogramme für junge Leute und ein „kleines Wohneigentum“ (z.B. 2-Personenhaushalt mit 60-70 m2 Wohnfläche) könnten gezielt angeboten werden, die auf den Eigentumserwerb von Schwellenhaus- halten mit längerfristiger Zinsbindung (20-30 Jahre) und zu stabilen Zinskonditionen von beispielsweise 1,5 Prozent bis zur vollständigen Tilgung der Kredite ausgerichtet sind.

Weiter sollte durch eine Anpassung der Steuergesetzgebung sichergestellt werden, dass die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum entfällt, ein Freibetrag gewährt oder ein Teil nach Durchführung von energetischen Maßnahmen erstattet wird.

Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer könnte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden: Mindestdauer der Selbstnutzung, Beschränkung auf die Hauptwohnung o.Ä.. Die Befreiung sollte hingegen nicht auf eine Wohnung beschränkt werden, um insbesondere jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, früh in den Erwerb der eigenen Wohnung einzusteigen, indem sie zunächst eine kleine Wohnung kaufen und diese später sukzessive jeweils durch eine größere Wohnung zu ersetzen.

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Das vollständige „Sowohl-als-auch-Prinzip“ finden Sie hier.


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