23 Mai

Die Vorfälligkeitsentschädigung.

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung zahlt im Kreditgeschäft der Bankkunde für die außerplanmäßige Ablösung seines Darlehens innerhalb der Zinsfestschreibungsfrist ein Entgelt. Sie ist also eine Art Schadensersetz für die Bank. Denn wenn ein Kredit vor Ende seiner Laufzeit zurückgezahlt wird, entgeht der Bank ein Teil des zukünftigen Zinsgewinns. Da ihr dieser vertraglich zugesichert ist, muss der Kreditnehmer die Bank dafür entschädigen.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlich zulässige Höhe. Das Kreditinsitut darf bei einer Restlaufzeit des Kreditvertrags von über einem Jahr maximal ein Prozent, bei unter einem Jahr höchstens ein halbes Prozent der Restschuld vom Kreditnehmer verlangen. Wichtig zu wissen: Ratenkredite, die vor dem 11.06.2010 unterschrieben wurden, fallen nicht unter diese Regelung. Hier gilt: Die Bank ist angehalten, bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung die maximal erlaubte Sondertilgung sowie Verwaltungskosten und Risikoersparnis von der Kreditsumme abzuziehen.

Unser Tipp: Lassen Sie die genaue Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Vorfeld von Ihrer Bank berechnen oder kontaktieren Sie diesbezüglich die Verbraucherzentrale. Kostenlose Rechner im Internet können darüberhinaus einen ersten Orientierungwert geben.

Wann muss man keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen?

Wenn Kreditnehmer die Raten für Ihren Kredit beispielsweise nicht mehr bezahlen können, die Bank den Vertrag kündigt und sogenannte Verzugszinsen in Rechnung stellt. Oder wenn eine einvernehmliche Kündigung zwischen Kreditnehmer und Bank erfolgt, weil beispielsweise der Kreditnehmer die Höhe seines Darlehens bei der Bank anpassen möchte.

Des Weiteren wenn im Vertrag ein variabler Zinssatz (z.B. bei Baufinanzierungen) vereinbart wurde. Für diese Darlehen gilt: Kreditnehmer dürfen mit einer Frist von drei Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

Außerdem haben Kreditnehmer ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen mit langer Zinsbindung über 10 Jahre. In diesem Fall dürfen sie nach Ablauf der zehn Jahre jederzeit kostenlos zu kündigen.

Wichtig zu wissen: Seit dem 21. März 2016 gilt ein neues Gesetz, das besagt, dass Banken ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie ihre Kunden im Vertrag nicht ausreichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert haben (§ 502 Absatz 2 Nummer 2 Bürgerliches Gesetzbuch).


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