12 April

Frischgebackene Eigentümer? Was Sie jetzt wissen müssen.

Wenn Sie glückliche, frischgebackene Eigentümer einer Neubauimmobilie sind, müssen Sie sich zwar nicht mit vorausgegangenen Schäden an der Immobilie wie Schimmel, Wasserschäden oder dem Denkmalschutz auseinandersetzen – aber dennoch gibt es einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Tipps für Neubau-Eigentümer:

 

Haubesitzerjournal führen

Legen Sie einen Hausordner an, in dem Sie alle schriftlichen Unterlagen zur Immobilie zusammentragen. Auch eine Kalkulation und Übersicht über alle möglichen Ausgaben bietet sich an. Mit wenig Aufwand kann ein gut geführtes Hausbesitzerjournal zu einer wichtigen Dokumentation über Ihr Zuhause werden.

 

Laufende Kosten einplanen

Planen Sie von Anfang an die laufenden Kosten für Ihre neue Immobilie genau mit ein – und legen Sie monatlich einen festen Geldbetrag für Reparaturen o.ä. zurück. Folgende laufende Kosten fallen an:

  • Grundsteuer
  • Stromkosten
  • Heizkosten
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Wassergebühren
  • Abwassergebühren
  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Gebühren für die Straßenreinigung
  • Telefon und Internet
  • Rundfunkgebühren
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Rücklagen

TIPP: Planen Sie größere Ausgaben sorgfältig im Rahmen Ihres Eigenkapitals oder einer Kreditfinanzierung. Für die Bildung von Rücklagen empfehlen Experten einen Betrag von mindestens 1 Euro pro qm und Monat.

 

Kommunale Planung rund ums neue Haus prüfen

Es lohnt sich, mögliche kommunale Planungen rund um die neue Immobilie zu prüfen, denn bislang nicht offengelegte Baupläne können z.B. einen Einfluss auf die Wohnqualität und den Wert Ihrer Immobilie bei einem späteren Wiederverkauf haben. Erfragen Sie hierzu bei den zuständigen Ämtern in Städten und Gemeinden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Lassen Sie sich alle Informationen, wenn möglich schriftlich aushändigen und bewahren Sie diese in Ihrem Hausbesitzerjournal auf.


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