17 August

Mini-Solaranlagen: Weniger Bürokratie erleichtert künftig die Anschaffung von Balkonkraftwerken

Besitzer von Eigentumswohnungen können künftig zu einfacheren Regeln eigenen Solarstrom produzieren. Die bürokratischen Hürden für die Inbetriebnahme sogenannter Balkonkraftwerke (Mini-PV, Plug-in PV oder Stecker-Solargeräte) werden immer niedriger und in einigen Bundesländern gibt es sogar Zuschüsse für die Anschaffung.


Das Besondere:
Die Stecker-Solargeräte können ähnlich einem elektrischen Haushaltsgerät leicht von Laien auf Balkonen und Terrassen montiert werden und der erzeugte Solarstrom kann direkt im Haushalt genutzt werden. Bei einem Umzug lassen sich die Geräte einfach abbauen und im neuen Zuhause wieder anbringen. Mini-Solaranlagen sind nur für den eigenen Verbrauch gedacht und speisen keinen Strom ins Netz ein.


So funktioniert es:
Die Balkonkraftwerke bestehen aus wenigen Solarmodulen und einem Wechseltrichter. Nachdem das Gerät an einem geeigneten Ort aufgestellt wurde, muss nur noch das Solarmodul an den Wechseltrichter angeschlossen werden und der Gleitstrom, der aus dem Sonnenlicht produziert wird, wird in Wechselstrom umgewandelt. Die Anlage ist mit einem Kabel mit einer Steckdose in der Wohnung verbunden und Haushaltsgeräte nutzen nun vorrangig den eingespeisten Solarstrom.


Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Für günstige Komplettpakete muss man mit rund 500 Euro rechnen, teurere Modelle kosten bis zu 1.200 Euro. Laut Experten kann ein Haushalt mit den Mini-Solaranlagen bis zu 20 Prozent seines Stroms selbst erzeugen. Allerdings ist es von der Ausrichtung der Anlage und den jährlichen Sonnenstunden in der Region abhängig, wie viel Strom erzeugt wird.


Was gilt es zu beachten?
Ist die Solaranlage montiert, muss der Netzbetreiber darüber informiert werden. Bei Geräten mit einer Leistung bis 600 Watt können das Laien übernehmen, bei einer Leistung über diesem Wert muss ein Elektriker hinzugezogen werden. Dafür gibt es entsprechende Formulare beim Stromversorger und der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. Zudem müssen Geräte bis zur Grenze von 800 Watt Leistung bei der Bundesnetzagentur an- und abgemeldet werden.


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