28 August

Worauf unverheiratete Paare beim Immobilienkauf achten sollten

Für unverheiratete Paare gibt es beim Kauf einer gemeinsamen Immobilie einiges zu beachten:

 

Beide als Eigentümer im Grundbuch festhalten

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, sollten zwingend beide als Eigentümer im Grundbuch stehen. Denn wer keinen Kaufvertrag unterschrieben hat, ist auch offiziell nicht Eigentümer. Auch wenn die Finanzierung der Immobilie nicht gleichberechtigt stattgefunden hat oder wenn ein Partner deutlich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte dies im Grundbuch festgehalten werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

 

Wohnrecht und Tilgung bei Trennung

Eine vorausschauende Planung erspart im Falle einer Trennung viele mögliche Streitpunkte. Es empfiehlt sich daher, einen Notar heranzuziehen, um per Vertrag festzulegen, wer bei einer Trennung fortan die monatliche Darlehenstilgung übernimmt und wer in der Immobilie bleiben darf.

 

Partnerschaftsvertrag

Vor allem dann, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen, ist ein Partnerschaftsvertrag eine besonders gute Idee. Denn: Nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer des Grunds auch die darauf befindliche Immobilie. Mit solch einem Vertrag können Sie unliebsamen Streitigkeiten, die im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung der Immobilie zu einem deutlich geringeren Wert nach sich ziehen, aktiv vorbeugen.

 

Testament

Verstirbt ein Partner, hat der unverheiratet Verbliebene keinen Anspruch auf dessen Nachlass. Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag sind hier von Vorteil.

 

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